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Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer
Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen
Die gesetzlichen Vorschriften sehen eine ganze Reihe von begünstigten Zuwendungen vor, die dem Arbeitnehmer neben dem Barlohn zufließen können. Sofern die Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt sind, unterliegen sie nicht der Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht, wovon sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber profitieren.
Nutzung einer Wohnung im Elternhaus als eigener Hausstand
Entstehen einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung notwendige Mehraufwendungen, sind diese als Werbungskosten abzugsfähig. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen.