Monthly Archives: April 2015
Sozialversicherung für Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland
Grundsatz für Sozialversicherung: Sozialrecht nur eines Staates
Für alle Arbeitnehmer in Europa gilt der Grundsatz, dass immer nur das Sozialrecht eines Staates anzuwenden ist.
Beschäftigung in mehreren Staaten: Übt ein Arbeitnehmer Beschäftigungen in mehreren Staaten gleichzeitig aus, muss erst entschieden werden, welches Sozialversicherungsrecht für diesen Arbeitnehmer in allen Beschäftigungen gilt.
Umsatzsteuer bei stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern
Umsätze aus stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Die Umsätze aus der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sind mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu versteuern. Wohn- und Schlafräume sind Räumlichkeiten, die so eingerichtet sind, dass man darin wohnen kann. Dazu gehören u. a. Räumlichkeiten des Hotelgewerbes.